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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 9 N 53.13   

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https://dejure.org/2014,28313
OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 9 N 53.13 (https://dejure.org/2014,28313)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2014 - 9 N 53.13 (https://dejure.org/2014,28313)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2014 - 9 N 53.13 (https://dejure.org/2014,28313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2a Abs 5 GUVG BB, § 3 Abs 4 S 1 KomVerf BB
    Heranziehung einer Gemeinde seitens des Gewässerunterhaltungsverbandes zum Gewässerunterhaltungsbeitrag

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 80 WasG BB, § 2a GUVG BB, § 3 Abs 4 KomVerf BB, § 46 VwVfG
    Gewässerunterhaltungsumlage; Durchgriffsrüge; Verbandsbeirat; Unbeachtlichkeit; Heilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 9 N 53.13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Grundstückseigentümer gegen die Umlage eines Gewässerunterhaltungsbeitrages im Wege der Durchgriffsrüge einwenden können, dass die Festlegung des Gewässerunterhaltungsbeitrages die hierfür geltenden Maßstäbe verfehlt hat (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 39) und dass insoweit im Land Brandenburg auch eine nicht ausreichende Beteiligung des Verbandsbeirats rügefähig ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. März 2012 - OVG 9 B 63.11 -, juris, Rdnr. 12 ff.); die Möglichkeit der Durchgriffsrüge macht das Verfahren auf Verbandsebene nicht zu einem Teil des gemeindlichen Satzungsgebungsverfahrens.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 9 B 63.11

    Gewässerunterhaltung; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 9 N 53.13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Grundstückseigentümer gegen die Umlage eines Gewässerunterhaltungsbeitrages im Wege der Durchgriffsrüge einwenden können, dass die Festlegung des Gewässerunterhaltungsbeitrages die hierfür geltenden Maßstäbe verfehlt hat (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u. a. -, juris, Rdnr. 39) und dass insoweit im Land Brandenburg auch eine nicht ausreichende Beteiligung des Verbandsbeirats rügefähig ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. März 2012 - OVG 9 B 63.11 -, juris, Rdnr. 12 ff.); die Möglichkeit der Durchgriffsrüge macht das Verfahren auf Verbandsebene nicht zu einem Teil des gemeindlichen Satzungsgebungsverfahrens.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15

    Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage;

    Auch aus dem Beschluss des erkennenden Senats vom 16. September 2014 - OVG 9 N 53.13 -, juris, Rdnr. 22, folgt nichts anderes; in dem betreffenden Verfahren ist § 2a Abs. 5 GUVG wegen des fristgebundenen Darlegungserfordernisses des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht berücksichtigungsfähig (vgl. a. a. O., Rdnr. 15).
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